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AGB

Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Hundetraining Uta Gross. Die AGB regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Hundetrainer und seinen Kunden. Sie enthalten wichtige Informationen über Leistungen, Preise, Zahlungsbedingungen, Rücktrittsrechte und Haftungsbeschränkungen. Die AGB wurden sorgfältig erstellt, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Allgemeine und ergänzende Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§1 Vertragsgegenstand
Vertrags- Gegenstand sind Kurse, Seminare, Einzelstunden, Gruppenstunden, Aktivitäten und Veranstaltungen für Hund und Halter. Es besteht die Möglichkeit sich vor Vertragsbeginn über Ausstattung, Inhalte, und Abläufe kostenlos zu informieren. Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden. Der Erfolg hängt im Wesentlichen von der aktiven Mitarbeit des Hundehalters ab.

§ 2 Teilnahmevoraussetzungen
Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Alle benötigten Impfungen sind auf dem neuesten Stand. Bitte beides vor dem ersten Training und auf Anfrage vorlegen.

§3 Vertrag / Anmeldung
Die Anmeldung kann per Post, Fax Email oder telefonisch erfolgen. Nach dem Eingang der Anmeldung erhält der Teilnehmer eine Anmeldebestätigung, diese AGB und den Haftungsausschluss, die vom Teilnehmer mit der Anmeldung anerkannt werden. Die Anmeldung ist verbindlich.

§4 Zahlungsbedingungen
Mit der Anmeldung ist die Zahlung der Gebühr fällig. Die Zahlung erfolgt sofort und ohne Abzug spätestens aber zu Beginn der ersten Trainingsstunde in bar. In Ausnahmefällen kann die Bezahlung zu festgelegten Terminen erfolgen.

§5 Rücktritt

Bei Rücktritt nach erfolgter Anmeldung oder bei vorzeitigem Abbruch der vereinbarten Unterrichtsstunden durch die Teilnehmerin/den Teilnehmer werden keine Kursgebühren erstattet. Ortswechsel behält sich die Veranstalterin vor. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Das Fernbleiben von Veranstaltungen gilt nicht als Rücktritt.
Eine Absage oder Verschiebung des vereinbarten Einzelunterrichts muss mindestens 24 Stunden vorher durch die Teilnehmerin/den Teilnehmer erfolgen (Email oder telefonisch). Erfolgt dies nicht oder später, wird die Unterrichtsstunde in voller Höhe berechnet. Die Veranstalterin hat das Recht ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Gründe höherer Gewalt dies erforderlich machen, wenn der Teilnehmer sich vertragswidrig verhält oder seine Anwesenheit Dritte gefährdet.

§6 Haftung

Die Veranstalterin übernimmt keinerlei Haftung für Sach-, Personen- und/oder Vermögensschäden die durch die oder während der Anwendung der gezeigten Übungen entstehen, sowie für Schäden/Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde entstehen.
Der/die Teilnehmer/in haftet für die von sich und seinem/Ihrem Hund verursachten Schäden. Dies gilt auch für mitgebrachte (Kunden) Hunde. Jegliche Begleitpersonen sind durch den/die Teilnehmer/in von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme oder der Besuch der Trainingsstunden und der Veranstaltungen erfolgt auf eigenes Risiko. Sollten einzelne Klauseln der Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, so bleiben die restlichen Bestandteile der Geschäftsbedingungen hiervon unberührt.

Ergänzende Geschäftsbedingungen

Für Seminare, Veranstaltungen und Workshops: Maßgeblich für die Veranstaltung sind die o.g. Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die an dieser Stelle ausdrücklich verwiesen wird. Die nachfolgenden Bedingungen sind ergänzend gültig.

§ B1 Veranstalter

Als Veranstalter tritt Uta Gross auf. Davon unberührt bleibt die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Dritten, die an der Veranstaltung beteiligt sind und als separate Anbieter auftreten, z.B.: Hotelbetreiber, Gastronomen.

§ B2 Leistungserbringung
Der Umfang der Leistung ergibt sich aus der Beschreibung der jeweiligen Veranstaltung. Zusätzlich gelten die in der Bestätigung gemachten Angaben. Aktuelle Veränderungen oder Erkenntnisse bezüglich der Veranstaltung können durch den Veranstalter in die Veranstaltung integriert werden und die Inhalte der Veranstaltung verändern- Der Teilnehmer erklärt hierzu sein ausdrückliches Einverständnis. Beanstandungen bezüglich der Veranstaltung sind unmittelbar nach bekannt werden durch den Teilnehmer an der Veranstalter zu melden. Erfolgt diese Meldung nicht unmittelbar verfällt der Anspruch auf Geltendmachung.

§ B3 Haftung
Der Veranstalter übernimmt keine Gewährleistung für die Richtigkeit der innerhalb der Veranstaltung vermittelten Kenntnisse, versichert jedoch diese nach bestem Wissen und Gewissen zu vermitteln.

§ B4 Unwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein so hat dies nicht zur Folge, dass der gesamte Vertrag unwirksam ist. Die unwirksame Bestimmung ist in eine Bestimmung umzudeuten, die der unwirksamen möglichst nahe kommt.

>>Stand Januar 2015<<

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